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Begleitung von fünf Einrichtungen im Rahmen einer Lohngleichheitsanalyse (GlG)

AuftraggeberIn : CHUV, Stadt Genf, HEMU-CL-VD, HEP-VD und HEIG-VD

Nach der Revision des Gleichstellungsgesetzes vom 1. Juli 2020 (LEg) sind alle Unternehmen oder Institutionen mit mindestens 100 Beschäftigten verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse in ihrem Unternehmen durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und ihre Mitarbeitenden über die Ergebnisse des Audits zu informieren .

Diese Einrichtungen haben Roman GRAF mit der Durchführung einer Lohnanalyse beauftragt, die sich ausschließlich auf die Überprüfung der Einhaltung der Gleichstellung bei der Entlohnung nach den Kriterien und der Methode von Logib beschränkt. Für die Waadtländer Einrichtungen ist dieser Schritt auch Teil der Einführung der Lohngleichheitskontrolle gemäß dem kantonalen Subventionsgesetz des Kantons Waadt (01.01.2020).

Erbrachte Leistungen

  • Beratung bei der Aufbereitung und Standardisierung der Daten
  • Plausibilisierung der Daten
  • Abschlussbericht und Sitzung zur Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse

VdGStadt Genf
CHUVCentre hospitalier universitaire vaudois
HEMU-CL-VDHaute école de musique de Lausanne – Conservatoire de Lausanne (Vaud)
HEP-VDHaute école pédagogique du canton de Vaud
HEIG-VDHaute école d’ingénierie et de gestion du canton de Vaud

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