Im Jahr 2024 führte R — G eine Online-Befragung zur Umsetzung der Charta unter 268 UnterzeichnerInnen durch. Diese zeigt beispielsweise, dass bestimmte Maßnahmen, wie die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle oder ein über das gesetzliche Minimum hinausgehender Elternurlaub, bereits heute von einer großen Mehrheit der Unterzeichner der Charta umgesetzt werden. Andere Massnahmen, wie die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung oder Jobsharing für Führungspositionen, wurden bisher nur von einer Minderheit der Unterzeichner umgesetzt.
Mehr über die Charta …
Der Bund, die Kantone, die Gemeinden und Organisationen des halböffentlichen Sektors können die Lohngleichheitscharta unterzeichnen und damit ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bekräftigen.
Im Jahr 2022 verabschiedete der Bundesrat eine Strategie mit 18 Massnahmen, deren Ziel es ist, die Charta zu stärken. In diesem Zusammenhang wurde das EBG mit der Schaffung einer öffentlichen Plattform beauftragt. Ihr Ziel ist es, das Engagement der Unterzeichner hervorzuheben und eine Bestandsaufnahme der Umsetzung zu erstellen. Sie besteht aus einer Reihe neuer Seiten, die verschiedene Aspekte der Charta beleuchten.
Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, EBG Bern
