Am 1. Juli 2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen zwischen Mitte 2020 und Mitte 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese durch Dritte überprüfen lassen (um mehr zu wissen siehe FAQ des Bundes).

Der Bund muss dazu ein kostenloses Standard-AnalyseTool zur Verfügung stellen (GlG, Art. 13c Abs. 2).

Mit dem Projekt TEMOSTA23 wird eine technische Modernisierung des Standard-Analyse-Tool Lohngleichheit (Logib, Excel) verfolgt. Im Auftrage der Akros arbeitete Roman Graf mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und der Universität St.Gallen am Modul1 des Webtool logib.admin.ch, das am 1. Juli 2020 für das Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) aufgeschaltet wurde.